Was sollte man bei der Wohnungsanmietung beachten?
Staffelmieterhöhung, unerwartet laute Nachbarn, zeitbefristeter Kündigungsausschluss – von der Wohnungssuche, zur Besichtigung der Wunschimmobilie bis hin zu Einzug und Übergabe kann einiges schiefgehen. Was man alles beachten sollte:
- Wie viel Miete kann ich mir leisten?
Neben der Mietzahlung sollte man auch Kosten für Kaution, Strom, Lebensunterhaltung und Versicherung nicht vergessen. Eine Gegenüberstellung aller Ein- und Ausgaben kann hilfreich sein um Kosten zu kalkulieren. Dabei sollte die monatliche Mietzahlung nicht mehr als 1/3 des Nettoeinkommens übersteigen.
2. Passende Wohnung finden
Welche Art Wohnung suche ich überhaupt? Eine genaue Definition Ihrer Ansprüche erleichtert die Wohnungssuche.
Fragen wie:
- Wo sind die nächsten Einkaufsmöglichkeiten?
- Soll die Wohnung einen Balkon haben?
- Benötige ich eine Einbauküche?
- Wie hoch darf die monatliche Miete sein?
- Brauche ich ein Bad mit Fenster oder einer Badewanne?
- Gibt es einen Gemeinschaftsgarten?
- Stadt oder ländlich?
- …
Sollten vorher klar sein.
Das größte Immobilienangebot finden Immobiliensuchende heutzutage online. Die meisten Portale verfügen über Filter, die die Suche erleichtern.
3. Besichtigung der Immobilie
Zur Wohnungsbesichtigung soll sich vor allem ein erster Eindruck verschaffen werden.
- passt der Schnitt?
- passt die Größe der Wohnung?
- Wie ist die Nachbarschaft?
- Gibt es Mängel in der Wohnung?
- Fühle ich mich wohl?
4. Die Anmietung der Wohnung
Die Wohnung hat überzeugt. Welche Unterlagen muss ich für eine Anmietung einreichen?
- Mieterselbstauskunft: Die meisten Vermieter möchten ihre Mieter mittels einer Selbstauskunft kennenlernen.
- Gehaltsnachweise: In der Regel sollen die letzten drei Gehaltsnachweise des Mieters vorgezeigt werden. So geht der Vermieter sicher, dass der Mieter sich die Wohnung leisten kann.
- Bonitätsauskunft: Der Vermieter wird so über Schulden oder finanzielle Versäumnisse des Mieters informiert.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Hierbei versichert der derzeitige Vermieter, dass keine offenen Mietzahlungen bestehen und die Miete pünktlich gezahlt wurde.
5. Abschluss Mietvertrag
Nach Einreichung der Unterlagen und Mieterauswahl des Eigentümers wird der Mietvertrag abgeschlossen. Nach Unterzeichnung des Vertrages kann eine Übergabe vereinbart werden.