1. Allgemeines
Unsere Dienstleistungen werden auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeboten. Diese werden spätestens mit Inanspruchnahme von Leistungen der Dr. Krüger Immobilien GmbH, im Folgenden DKI genannt, gültig.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DKI entsprechen den ortsüblichen Gepflogenheiten der Immobilienmakler in der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches gilt für unsere Provisionssätze.
Unsere Tätigkeiten als Makler erfolgen im Rahmen der §§ 652 ff. des BGB, der allgemeinen kaufmännischen Grundsätzen unter Einhaltung der Standesregeln unserer Berufsgruppe. Unsere Tätigkeit bezieht sich auf den Nachweis oder die Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen über Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Renditeobjekte oder Finanzierungen.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger die durch DKI nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Angebotsempfang mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Erfolgt keine fristgemäße Mitteilung und kommt es zum Abschluss eines Vertrages, so ist die Weitergabe der Information aufgrund der Angebote von DKI als zumindest mitursächlich für den Vertragsschluss anzusehen und begründet daraus einen Honoraranspruch von DKI und die Verpflichtung zu dessen Bezahlung.
3. Weitergabe Verbot
Objektangebote, Mitteilungen und sämtliche Informationen von DKI sind ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung von DKI ausdrücklich untersagt.
Verstößt der Adressat gegen dieses Verbot und schließt der Dritte oder weitere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag ab, so begründet dies eine Schadensersatzforderung gegen den Adressaten in Höhe der angegebenen Maklergebühr.
4. Eigentümerangaben & Bonität
Die Angebote von DKI sind freibleibend. Der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung bleibt dem Eigentümer der Immobilie vorbehalten.
DKI weist darauf hin, dass Informationen zu Immobilien von Verkäufern bzw. Vermietern oder von einem von diesen beauftragten Dritten stammen. Es obliegt dem Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. DKI übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen keinerlei Haftung.
Keine Haftung übernimmt DKI für die Bonität der nachgewiesenen oder vermittelten Kunden.
5. Doppeltätigkeit
DKI darf sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer als auch für den Vermieter und den Mieter (Gewerbe) einer Immobilie provisionspflichtig tätig werden und bei einem Geschäft mit mehreren Vertragspartnern Provisionsvereinbarungen schließen.
6. Vertragsabschluss
Kommt durch den Nachweis oder die Vermittlung durch DKI ein notarieller Kaufvertrag oder ein Mietvertrag zustande, so ist eine Maklergebühr zu Gunsten von DKI verdient und fällig. Auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom Angebot von DKI abweichen.
7. Haftung/ Verjährung
Angebote von DKI basieren auf den an DKI erteilten Informationen, sodass eine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. Nachweise von DKI sind freibleibend; Irrtum, Zwischenverkauf und –Vermietung bzw. –Verpachtung bleiben vorbehalten.
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche der Kunden beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen für DKI im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, so gelten diese.
8. Salvatorische Klausel
Sollten diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind im Rahmen des Zulässigen in Dresden. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
