1. Angebote
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit der Dr. Krüger Immobilien GmbH (DKI) oder dem Eigentümer/Verfügungsberechtigten.
Die Angebote von DKI sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne schriftliche Zustimmung von DKI nicht zugänglich gemacht werden. Ebenfalls ist eine Streuung jeglicher Art unzulässig. Der Bruch der Vertraulichkeit des Angebotes berechtigt DKI zum Schadensersatzanspruch in Höhe der vollen Provision gemäß Punkt 5. Der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens obliegt dem Empfänger.
Angebote von DKI basieren auf den DKI erteilten Informationen, so dass eine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. Nachweise von DKI sind freibleibend; Irrtum, Zwischenverkauf und –vermietung bzw. –verpachtung bleiben vorbehalten.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger die durch DKI nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Angebotsempfang mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Erfolgt keine fristgemäße Mitteilung und kommt es zum Abschluss eines Vertrages, so ist die Weitergabe der Information aufgrund der Angebote von DKI als zumindest mitursächlich für den Vertragsschluss anzusehen und begründet daraus einen Honoraranspruch von DKI und die Verpflichtung zu dessen Bezahlung.
3. Anspruch auf Provision
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch DKI ein Vertrag zustande kommt. Daraus resultiert die Verpflichtung, DKI unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und zu welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von DKI angebotenes Objekt zustande gekommen ist.
Der Anspruch entsteht auch, wenn
- der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen;
- der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von DKI nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird;
- vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen.
Der Anspruch bleibt bestehen, wenn
- der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt;
- der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus den anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
4. Fälligkeit der Provision
Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß wird der Provisionsanspruch von DKI fällig. Die Provision ist ohne Abzug binnen 8 Tage nach Beurkundung bzw. Vertragsabschluss zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Bei verspäteter Zahlung des Honorars ist der Betrag ab Fälligkeitstag an zu verzinsen und zwar mit 5% über dem Basiszinssatz.
5. Provisionssätze
Die nachfolgend aufgeführten Provisionssätze sind im Erfolgsfall unter Zurechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen:
- bei An- und Verkauf von Unternehmen, berechnet vom Vertragswert, vom Käufer: 6 %
- bei An- und Verkauf von Grundbesitz (bebaut oder unbebaut), berechnet vom Kaufpreis, vom Käufer: 6 %
- Erbbaurecht, vom Erbbauberechtigten: 1 Jahreserbbauzins
- An- und Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks, vom Berechtigten: 2,5 %
- bei Vermietung/Verpachtung vom Mieter/Pächter:
- a) Verträge bis 3 Jahre Laufzeit: 2 Monatskaltmieten/Monatsanteile der Jahrespacht
- b) Verträge über 3 Jahre Laufzeit: 3 Monatskaltmieten/Monatsanteile der Jahrespacht
- c) 2 Monatskaltmieten bei Wohnraumvermietung
- Werden durch Vermieter/Verpächter Abstandszahlungen gefordert, berechnet DKI zu Lasten des Mieters/Pächters eine Vermittlungsprovision von 5 % des Abstandsbetrages. Die Prüfung der Zulässigkeit der Abstandserhebung ist nicht Gegenstand der Tätigkeit von DKI.
- Für die Vermittlung von Liefer- und Leistungsverträgen werden 5 % des Vertragswertes erhoben.
6. Auftragsverhältnisse
DKI ist uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden. Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich geschlossen.
7. Haftungsausschluss
DKI haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
8. Salvatorische Klausel
Sollten diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind im Rahmen des Zulässigen Dresden. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.