Verkehrswertermittlung
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 BauGB)
- Grundstücke jeglicher Art
- Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
- Wohnhäuser
- Eigentumswohnungen
- Geschäftshäuser
- Spezialimmobilien
- Gewerbeimmobilien
- Immobilienbewertung für Sanierungs- und Abrissobjekte
Anlässe der Bewertung
- Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
- Verkehrswertermittlung für das Finanzamt / Steuerliche Fragen
- Scheidungsfälle / Teilung von Vermögenswerten
- Bilanzierung
- Erbangelegenheiten
- Finanzierung bei Banken
- Streitfälle bei Kauf oder Neubau
- Beschädigungen der Immobilie
- Vermögensfeststellung von natürlichen und juristischen Personen
- Vermögenssicherung
- Zwangsversteigerungen
- Städtebauliche Entwicklung
Ergänzende Dienstleistungen
- Wohnflächenberechnung
- Grundrisserstellung
- Mieteinschätzung und Vermietungskonzeption
- Revitalisierung
- Transaktionsmanagement
- Erstellung Energieausweis
- Property- und Assetmanagement
- Vermietung und Verkauf
Ihr Ansprechpartner
Thomas Pietsch
Investment / Sachverständiger für Immobilienbewertung
Telefon: +49 351 315 95-24
E-Mail: t.pietsch@dki-immo.com