Ab 2025 ist die E-Rechnung Pflicht!

Vermieter müssen sich umstellen!
E-Rechnungen empfangen und verarbeiten: Ab 2025 müssen alle Vermieter, unabhängig davon, ob Wohn- oder Gewerberaum vermietet wird, in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren. Dies betrifft auch gewerbliche WEG-Verwaltungen. Bei der E-Rechnung handelt es sich um eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. PDF-Dateien gelten ab 2025 nicht mehr als E-Rechnungen, da sie nicht den technischen Anforderungen entsprechen.
Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen: Für Vermieter, die Gewerberäume an Unternehmen vermieten und dabei die Option zur Steuerpflicht gemäße § 9 (UStG) nutzen gilt dazu, dass diese E-Rechnungen ausstellen können. Der Mietvertrag allein reicht in diesem Fall nicht mehr aus.
Übergangsfrist und Ausnahme: Eine Übergangsfrist gibt es bis Ende des Jahres 2026. Bis dahin dürfen weiterhin Rechnungen im Papier- oder PDF-Format versandt werden, wenn der Rechnungsempfänger dem zustimmt. Für Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 800.000 Euro verlängert sich diese Frist bis Ende 2027. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sowie wohl einige steuerfreie Leistungen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.