mailinfo@dki-immo.com
Dr. Krüger Immobilien GmbH
  • Immobilien
    • ObjektnavigatorObjektnavigatorFinden Sie schnell und unkompliziert Ihre passende Immobilie.
    • WohnobjekteWohnobjekte
      • Wohnobjekte kaufen
      • Wohnobjekte mieten
    • GewerbeobjekteGewerbeobjekte
      • Gewerbeobjekte kaufen
      • Gewerbeobjekte mieten
    • AnlageobjekteAnlageobjekte
    • GrundstückeGrundstücke
  • Anbieter
    • Service für Verkäufer und Anbieter
  • Leistungen
    • FachberatungFachberatung
    • VermittlungVermittlung
    • Entwicklung/VerwertungskonzeptEntwicklung / Verwertungskonzept
    • FinanzierungFinanzierung
    • ImmobilienbewertungImmobilienbewertung
    • VerwaltungVerwaltung
  • Expertise
    • Standort DresdenStandort Dresden
    • MarktberichteMarktberichte
    • Immobilien-Know-HowImmobilien-Know-How
    • Diplomarbeiten und MarktstudienDiplomarbeiten und Marktstudien
    • Downloads
  • Dr. Krüger
    • HistorieHistorie
    • TeamTeam
    • ReferenzenReferenzenAusgewählte Grundstücke und Projekte, an denen die Dr. Krüger Immobilien GmbH beteiligt war.
    • KontaktKontakt
    • JobsJobs
  • Blog
phone Rufen Sie uns an! 0351 315 950

‹ Zur Blog-Startseite

Tod des Mieters


Veröffentlicht am 08. November 2023
Teilen:

Kategorien:Allgemeines

Der Tod eines Mieters wirft oftmals viele Fragen auf: Wer übernimmt das Mietverhältnis? Gibt es Erben? Wer kommt für offene Mietforderungen auf? 

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt fest, dass das Mietverhältnis durch den Tod des Mieters nicht automatisch endet. Wer den bestehenden Mietvertrag übernimmt, hängt von der Lebenssituation des verstorbenen Mieters ab.

 

Wenn der Mieter allein lebte, treten die hinterbliebenen Erben mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein. Den Erben steht es frei, ob sie das Mietverhältnis zu den festgelegten Konditionen fortführen oder den Mietvertrag kündigen.

Leben Angehörige oder Mitmieter im Haushalt geht der Mietvertrag auf diese über. 

 

Möchten die Hinterbliebenen das Mietverhältnis nicht fortführen, sind diese berechtigt ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Für die Sonderkündigung gilt eine Frist von 3 Monaten. Das Kündigungsschreiben muss dem Vermieter binnen eines Monats nach Kenntnisnahme des Todes zugehen (§580 BGB). 

Wird die vierwöchige Frist nicht wahrgenommen, muss der neue Mieter sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Die Miete muss in jedem Fall weiterhin gezahlt werden.

 

Möchte der Vermieter das Mietverhältnis kündigen muss er sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Diese verlängern sich je nach bestehender Mietdauer. 

Zudem muss der Vermieter einen triftigen Grund wie zum Beispiel Eigenbedarf nachweisen. 

 

Kategorien
  • Allgemeines (205)
  • Firmenevents (1)
  • Immobilien-Know-How (21)
Neueste Beiträge
  • Frohe Ostern!
  • Einbehalt der Kaution
  • Ab 2025 ist die E-Rechnung Pflicht!
Tags
Bauträgervertrag Bauvertragsrecht Cabrio Rallye 2017 Events Wohnungseigentümer

Teilen:


‹ Vorheriger ArtikelWas sollte man bei der Wohnungsanmietung beachten?
Nächster Artikel ›BGH-Urteil: Wohnflächenberechnung
Immobilien
  • Objektnavigator
  • Wohnobjekt kaufen
  • Wohnobjekt mieten
  • Gewerbeobjekt kaufen
  • Gewerbeobjekt mieten
  • Anlageobjekte
  • Grundstücke
Anbieter
  • Service für Verkäufer und Anbieter
Leistungen
  • Fachberatung
  • Vermittlung
  • Entwicklung / Verwertungskonzept
  • Finanzierung
  • Immobilienbewertung
  • Verwaltung
Expertise
  • Standort Dresden
  • Marktberichte
  • Immobilien-Know-How
  • Diplomarbeiten und Marktstudien
  • Downloads
Dr. Krüger
  • Historie
  • Team
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Jobs
ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2018ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2017ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2016Mitglied im ivd
phone Rufen Sie uns an! 0351 315 950 mail Schreiben Sie uns! info@dki-immo.com Liken Sie uns! facebook.com/dki.immo Abonnieren Sie uns! dki-immo.com/blog

© 2025 Dr. Krüger Immobilien GmbH • An der Pikardie 6 • 01277 Dresden

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

Made with ♡ in Dresden.

keyboard_arrow_up