Aufklärungspflicht der Verkäufer beim Immobilienverkauf
Verkäufer von Immobilien müssen Käufer über anstehende Sanierungskosten umfassend aufklären. Es reicht nicht aus, Unterlagen dazu erst kurz vor dem geplanten Vertragsabschluss in einen virtuellen Datenraum zu stellen – noch dazu ohne entsprechenden Hinweis. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag, den 15.09.2023.
Konkret ging es um einen Fall aus Hannover und Sanierungskosten in Millionenhöhe. Ein Unternehmen hatte für mehr als 1,5 Millionen Euro einen großen Gebäudekomplex gekauft. Drei Tage vor Vertragsabschluss hatte die Verkäuferin in einem virtuellen Datenraum Informationen zu anstehenden Instandhaltungskosten in Höhe von 50 Millionen Euro bekannt gegeben. Die Käuferin fühlte sich arglistig getäuscht und zog vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Celle sah die Verantwortung vor allem bei der Käuferin, sich alle relevanten Informationen vor Vertragsabschluss einzuholen. Der BGH hob das Urteil im Wesentlichen auf. Das Oberlandesgericht müsse noch einmal dazu verhandeln und entscheidende Fragen klären.
Nur in Einzelfällen sei keine Aufklärung nötig, sagte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats am Freitag in Karlsruhe. Dabei komme es unter anderem darauf an, welche Vereinbarungen es zur Nutzung des Datenraums gab und wie wichtig die Information ist, um die es geht. (Az. V ZR 77/22)