In dem Fall, den der Bundesgerichtshof zu verhandeln hatte, ging es um zunächst 376.700 Euro für eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main. Die Parteien waren sich handelseinig und ein Notartermin wurde ausgemacht. Im Vertrauen auf den bevorstehenden Vertragsabschluss unterschrieb der Käufer einen Kreditvertrag bei seiner Bank, um sich ein Darlehen über 300.000 Euro zu sichern. Acht Tage vor dem Notartermin teilte der Verkäufer mit, dass er nun 472.400 Euro verlange – also fast 100.000 Euro mehr als ursprünglich verabredet.
Zu diesem Preis war der Käufer nicht bereit, die Wohnung zu kaufen. Der Immobilienverkauf platzte. Die Bank verlangte vom Käufer 9.000 Euro für die Rückabwicklung des Vertrags. Diese Summe wollte er sich vom wankelmütigen Verkäufer zurückholen und klagte.