Welche Möglichkeiten gibt es aus juristischer Sicht, dem Mieter das Rauchen in der Wohnung zu verbieten?
Das Rauchen in der Wohnung kann nach der aktuellen Rechtsprechung formularvertraglich nicht verboten werden.
Davon zu unterscheiden ist die Frage nach dem Rauchen auf dem Balkon oder auf Gemeinschaftsflächen. Auf Gemeinschaftsflächen kann das Rauchen untersagt werden. Für das Rauchen auf dem Balkon ist dies bislang umstritten. Mieter sind zur Rücksichtnahme auf ihre Nachbarn verpflichtet. Das gilt auch für Mieter, die in der Wohnung oder auf dem Balkon rauchen. Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört.
Es soll im Hinblick auf das Rauchen auf Balkonen aber möglich sein, eine Art Hausordnung zum Rauchen aufzustellen, also Tageszeiten festzulegen, wann auf Balkonen geraucht werden darf. Allgemein gültige Anforderungen gibt es hierzu noch nicht. Bei derartigen Regelungen ist immer auf die Belange aller Beteiligten Rücksicht zu nehmen – auf die Mieter, die die Wohnung mit Balkon zur alleinigen Nutzung gemietet haben und auf die Mieter, die vom Rauch gestört werden.
Quelle: ImmobilienScout24