mailinfo@dki-immo.com
Dr. Krüger Immobilien GmbH
  • Immobilien
    • ObjektnavigatorObjektnavigatorFinden Sie schnell und unkompliziert Ihre passende Immobilie.
    • WohnobjekteWohnobjekte
      • Wohnobjekte kaufen
      • Wohnobjekte mieten
    • GewerbeobjekteGewerbeobjekte
      • Gewerbeobjekte kaufen
      • Gewerbeobjekte mieten
    • AnlageobjekteAnlageobjekte
    • GrundstückeGrundstücke
  • Anbieter
    • Service für Verkäufer und Anbieter
  • Leistungen
    • FachberatungFachberatung
    • VermittlungVermittlung
    • Entwicklung/VerwertungskonzeptEntwicklung / Verwertungskonzept
    • FinanzierungFinanzierung
    • ImmobilienbewertungImmobilienbewertung
    • VerwaltungVerwaltung
  • Expertise
    • Standort DresdenStandort Dresden
    • MarktberichteMarktberichte
    • Immobilien-Know-HowImmobilien-Know-How
    • Diplomarbeiten und MarktstudienDiplomarbeiten und Marktstudien
    • Downloads
  • Dr. Krüger
    • HistorieHistorie
    • TeamTeam
    • ReferenzenReferenzenAusgewählte Grundstücke und Projekte, an denen die Dr. Krüger Immobilien GmbH beteiligt war.
    • KontaktKontakt
    • JobsJobs
  • Blog
phone Rufen Sie uns an! 0351 315 950

‹ Zur Blog-Startseite

Fristlose Kündigung nach verweigertem Zutritt?


Veröffentlicht am 07. Oktober 2019
Teilen:

Kategorien:Allgemeines

Urteil: Fristlose Kündigung nach verweigertem Zutritt?

 

Rauchwarnmelder sind inzwischen in den meisten Bundesländern Pflicht. Dürfen Vermieter die Wohnung eines Mieters betreten, um die Rauchwarnmelder zu kontrollieren? Und ist bei verweigertem Zutritt eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

In einem Verfahren am Landgericht Konstanz ging es um einen Mieter, der mehrmals eine Kontrolle der Rauchmelder in seiner Wohnung verhinderte. Beim ersten Termin schlug der psychisch kranke Mann den beauftragten Techniker, beim zweiten Mal verweigerte er wiederum den Zutritt zur Wohnung.

Daraufhin kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos. Das wollte der der rebellierende Mieter nicht akzeptieren. Also klagte der Vermieter beim zuständigen Amtsgericht auf Räumung und unterlag.  Erst im Berufungsverfahren konnte er sich durchsetzen. Das Landgericht Konstanz hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf.

Die Weigerung des Mieters, für eine Kontrolle der Rauchmelder einen Techniker in die Wohnung zu lassen, führe zu versicherungstechnischen Konsequenzen. Vor allem aber seien die anderen Mieter und das Wohnhaus schwerwiegend gefährdet. Daher müsse in diesem Fall die Rücksichtnahme auf die psychische Erkrankung zurücktreten. – Der Vermieter habe Anspruch auf Räumung der Wohnung, denn die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt. Weder eine Abmahnung sei erforderlich, noch müsse eine Räumungsfrist eingehalten werden.

Quelle: LG Konstanz, Urteil vom 08.12.2017 – A 11 S 83/17

Kategorien
  • Allgemeines (205)
  • Firmenevents (1)
  • Immobilien-Know-How (21)
Neueste Beiträge
  • Frohe Ostern!
  • Einbehalt der Kaution
  • Ab 2025 ist die E-Rechnung Pflicht!
Tags
Bauträgervertrag Bauvertragsrecht Cabrio Rallye 2017 Events Wohnungseigentümer

Teilen:


‹ Vorheriger ArtikelAktueller Rechtstipp: Rauchen in der Wohnung
Nächster Artikel ›Bundeskabinett beschließt Neuregelung der Makler-Provision
Immobilien
  • Objektnavigator
  • Wohnobjekt kaufen
  • Wohnobjekt mieten
  • Gewerbeobjekt kaufen
  • Gewerbeobjekt mieten
  • Anlageobjekte
  • Grundstücke
Anbieter
  • Service für Verkäufer und Anbieter
Leistungen
  • Fachberatung
  • Vermittlung
  • Entwicklung / Verwertungskonzept
  • Finanzierung
  • Immobilienbewertung
  • Verwaltung
Expertise
  • Standort Dresden
  • Marktberichte
  • Immobilien-Know-How
  • Diplomarbeiten und Marktstudien
  • Downloads
Dr. Krüger
  • Historie
  • Team
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Jobs
ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2018ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2017ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2016Mitglied im ivd
phone Rufen Sie uns an! 0351 315 950 mail Schreiben Sie uns! info@dki-immo.com Liken Sie uns! facebook.com/dki.immo Abonnieren Sie uns! dki-immo.com/blog

© 2025 Dr. Krüger Immobilien GmbH • An der Pikardie 6 • 01277 Dresden

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

Made with ♡ in Dresden.

keyboard_arrow_up