Bundeskabinett beschließt Neuregelung der Makler-Provision

In seiner Sitzung am 9. Oktober 2019 hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Regelung der Provisionsteilung beschlossen. Damit hat man sich auf ein Modell verständigt, das „die Realität in Deutschland abbildet. In 75 Prozent des Marktes wird die Gesamtprovision zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Die Doppeltätigkeit soll nun zum gesetzlichen Leitbild werden, was der originären Aufgabe des Immobilienmarklers, neutral zwischen den Parteien zu vermitteln, gerecht wird“, kommentierte IVD-Präsident Jürgen Michael Schick den Kabinettsbeschluss. Die Neuregelung wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres verabschiedet und im dritten Quartal 2020 in Kraft treten. Diese Reglung betrifft die Privatimmobilien ( Eigentumswohnung, Einfamilienhaus).