Diese Frage stellt man sich gelegentlich, wenn man Immobilien verkaufen oder vermieten möchte. Schließlich kümmert man sich um andere Geschäfte im Alltag auch selber, ohne einen Dritten dafür[...]
Laut einer Statistik vom Statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2015 ca. 2,9 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Tendenz steigend.[...]
Am 16.08.2018 hatte die Dr. Krüger Immobilien GmbH langjährige Geschäftspartner – und Freunde zum diesjährigen Sommerfest geladen. Katja Nikol zog[...]
Ab dem 1. August 2018 sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gesetzlich verpflichtet, sich weiterzubilden. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, müssen sie innerhalb[...]
Wir sind auf der Zielgeraden. Herzlichen Dank an alle Baufirmen, die trotz der Hitze im Zeitplan und in bester Qualität[...]
Die Dr. Krüger Immobilien GmbH hat heute ein 5.450 m² großes Baugrundstück in zentrumsnaher Lage erfolgreich vermittelt. Zuvor mussten dieses[...]
Alles NEU macht der Sommer …! Das Büro der Dr. Krüger Immobilien GmbH bleibt vom 23.07.2018 – 01.08.2018 wegen Renovierungs-[...]
Der Bundesgerichtshof hat sich in der Grundsatzentscheidung vom 14.11.2007, Az.: VIII ZR 19/07 detailliert mit der rechtlichen Einordnung der Nutzerwechselgebühr als umlagefähige Betriebskostenposition auseinandergesetzt und[...]
Nießbrauch sichert den Schenker auf Lebzeiten ab Das Haus verschenken, ohne ausziehen zu müssen? Das nennt man Nießbrauch. Dieser beinhaltet[...]
FAKTEN: Dies hat der 8. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem heute veröffentlichen Urteil vom 20.3.2018 (8 K 1160/15) entschieden.[...]