Für Wohnungseigentümer- Ist eine Vermietung als Ferienwohnung zulässig?
Die nicht- wohntypische Nutzung der Eigentumswohnung ist zulässig, wenn sie nicht mehr beeinträchtigt als eine wohntypische Nutzung.
Eine Vermietung als Ferienwohnung schafft auch dann keine solche Beeinträchtigung, wenn die Gäste häufig (auch täglich) wechseln. Etwas anderes kann sich aus Teilungserklärung oder Vereinbarung der Wohnungseigentümer ergeben.
BGH, Urteil v. 15.1.2010, V ZR 72/09