Bedarfsausweis für Wohngebäude

Ein Energieausweis wird immer dann benötigt, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll. In den meisten Fällen genügt ein Verbrauchsausweis. Voraussetzung dafür ist, dass die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren vorliegen.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist notwendig bei:

  • Neubauten
  • Bestandsgebäuden, für die keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen.
  • unsanierten Mehrfamilienhäusern mit bis zu vier Wohneinheiten mit Bauantrag vor
    dem 1. November 1977.
  • Bestandsbauten mit nachträglicher Fassadendämmung oder wenn mehr als zehn Prozent der Gebäudehülle erneuert wurden. Für einen Verbrauchsausweis müssen. Für einen Verbrauchsausweis müssen zunächst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen.

 

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