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Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter


Veröffentlicht am 09. August 2018
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Kategorien:Allgemeines

Ab dem 1. August 2018 sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gesetzlich verpflichtet, sich weiterzubilden. Um dieser Verpflichtung nachzukommen müssen sie innerhalb von drei Jahren 20 Stunden absolvieren. Die Details (Themen und Format der Weiterbildung) der Weiterbildungsverpflichtung werden in einer Makler- und Bauträgerverordnung geregelt, wobei die Beratungen innerhalb des Bundeswirtschaftsministeriums noch andauern. Zudem kann in der Rechtsverordnung geregelt werden, dass Makler und Verwalter die Aufsichtsbehörde und ihren Kunden über ihre Weiterbildungsaktivitäten informieren müssen, wobei letzteres möglicherweise nicht zu erwarten ist.

Verwalter müssen zudem künftig – wie Immobilienmakler – eine Erlaubnis beantragen, um ihre Tätigkeit auszuüben. Diese wird nur erteilt, wenn sie zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und eine Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jährlich 500.000 Euro vorweisen können.

Jürgen Michael Schick: „Das Gesetz soll nicht nur Verbraucher stärker schützen, sondern auch helfen, mehr Qualität, Professionalität und damit Ansehen für unsere Berufsgruppen zu bringen. Insofern ist es ein richtiger, wenn auch kleiner Schritt. Unser Ziel bleibt die Einführung eines substantiellen Sachkundenachweises. Wir werden das Projekt in dieser Legislaturperiode weiter vorantreiben.“

 

Quelle: IVD

Bildquelle: cash-online

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