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Was ist Nießbrauch?


Veröffentlicht am 28. Juni 2018
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Kategorien:Allgemeines

Nießbrauch sichert den Schenker auf Lebzeiten ab

Das Haus verschenken ohne ausziehen zu müssen? Das nennt man Nießbrauch. Dieser beinhaltet nicht nur das bloße Wohnrecht, sondern auch das Recht, die Immobilie an Dritte zu vermieten. Was genau vereinbart wird, sollte ein Übergabevertrag regeln.
Großer Vorteil: Der Nießbrauch sichert den Schenker auf Lebzeiten ab – selbst dann, wenn der Beschenkte in finanzielle Nöte gerät. Denn das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen.

Zum Zeitpunkt der Schenkung war noch alles gut, aber später wird der Schenker zum Pflegefall und kann die Heimkosten nicht aufbringen. Was dann? 

Reicht das Geld für die Pflege nicht aus, springt zunächst der Sozialhilfeträger ein. Der holt sich das Geld von den Kindern zurück. Können auch diese nicht zahlen, darf das Amt die Schenkung rückgängig machen – allerdings nur, wenn diese noch keine zehn Jahre zurückliegt. Wichtig: Vereinbart der Schenker Nießbrauch, kann das Sozialamt nur die möglichen Mieteinnahmen aus dem Haus verlangen.

Soll das Haus in der Familie bleiben und auf keinen Fall Verfügungsmasse in einem Erb- oder Scheidungsstreit werden, können es die Großeltern auch zu Lebzeiten an die Enkel verschenken. Das spart einen Steuerfall (Vererben von den Eltern auf die Kinder). Auch in diesem Fall sollten die Großeltern ihr Wohnrecht über Nießbrauch absichern.

Der entscheidende Vorteil hierbei ist, dass nur einmal Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt.

Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Ihrem Steuerberater beraten.

Quelle:  FOCUS- Online 

Bildquelle: de.fotolia

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