Der Bundesgerichtshof hat sich in der Grundsatzentscheidung vom 14.11.2007, Az.: VIII ZR 19/07 detailliert mit der rechtlichen Einordnung der Nutzerwechselgebühr als umlagefähige Betriebskostenposition auseinandergesetzt und festgestellt, dass diese Gebühr der Verbraucherablesung, Erfassung und[...]