mailinfo@dki-immo.com
Dr. Krüger Immobilien GmbH
  • Immobilien
    • ObjektnavigatorObjektnavigatorFinden Sie schnell und unkompliziert Ihre passende Immobilie.
    • WohnobjekteWohnobjekte
      • Wohnobjekte kaufen
      • Wohnobjekte mieten
    • GewerbeobjekteGewerbeobjekte
      • Gewerbeobjekte kaufen
      • Gewerbeobjekte mieten
    • AnlageobjekteAnlageobjekte
    • GrundstückeGrundstücke
  • Anbieter
    • Service für Verkäufer und Anbieter
  • Leistungen
    • FachberatungFachberatung
    • VermittlungVermittlung
    • Entwicklung/VerwertungskonzeptEntwicklung / Verwertungskonzept
    • FinanzierungFinanzierung
    • ImmobilienbewertungImmobilienbewertung
    • VerwaltungVerwaltung
  • Expertise
    • Standort DresdenStandort Dresden
    • MarktberichteMarktberichte
    • Immobilien-Know-HowImmobilien-Know-How
    • Diplomarbeiten und MarktstudienDiplomarbeiten und Marktstudien
    • Downloads
  • Dr. Krüger
    • HistorieHistorie
    • TeamTeam
    • ReferenzenReferenzenAusgewählte Grundstücke und Projekte, an denen die Dr. Krüger Immobilien GmbH beteiligt war.
    • KontaktKontakt
    • JobsJobs
  • Blog
phone Rufen Sie uns an! 0351 315 950

‹ Zur Blog-Startseite

Aktuelles Mietrecht bei Modernisierung


Veröffentlicht am 06. September 2018
Teilen:

Kategorien:Allgemeines

  • Modernisierungen: Bisher durften Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen, künftig nur noch acht Prozent. Das gilt aber nur in den Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt und erst mal nur für fünf Jahre. Aus Sicht von Kritikern ist die Umlage jedoch in allen Gebieten viel zu hoch. Denn Vermieter können die Kredite für solche Maßnahmen dank der niedrigen Zinsen viel günstiger finanzieren.Um den bürokratischen Aufwand zu begrenzen, soll für Modernisierungen unter 10.000 Euro ein „vereinfachtes Verfahren“ gelten. In solchen Fällen muss der Vermieter nicht jeden Posten gesondert auflisten, die Pauschalsumme genügt. 
  • Kappungsgrenze: Diese dürfte in der Mietrechtsnovelle neben der Transparenzregel wohl das wirksamste Schutzinstrument für Mieter sein. Denn nach einer Modernisierung begrenzt sie die Mietsteigerung innerhalb der folgenden sechs Jahre auf höchstens drei Euro pro Quadratmeter. In der Vergangenheit führten Luxussanierungen häufig zu drastischen Aufschlägen, die sich die Altmieter dann nicht mehr leisten konnten.
  • Schadensersatz: Modernisierungen waren in der Vergangenheit häufig das Mittel, um langjährige Mieter aus einer Wohnung zu vertreiben. Wenn Immobilienbesitzer eine Modernisierung ankündigen oder durchführen mit der Absicht, den Mieter loszuwerden – Politiker sprechen auch von „herausmodernisieren“ -, dann hat der Betroffene künftig Anspruch auf Schadensersatz. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Jahr nach Ankündigung der Modernisierung noch nichts passiert ist, wenn der Vermieter eine Verdopplung der Miete ankündigt oder die Bauarbeiten unnötig belastend für Mieter sind.Quelle: Spiegel Online vom 05.09.2018

    Bildquelle: mietrecht

Kategorien
  • Allgemeines (205)
  • Firmenevents (1)
  • Immobilien-Know-How (21)
Neueste Beiträge
  • Frohe Ostern!
  • Einbehalt der Kaution
  • Ab 2025 ist die E-Rechnung Pflicht!
Tags
Bauträgervertrag Bauvertragsrecht Cabrio Rallye 2017 Events Wohnungseigentümer

Teilen:


‹ Vorheriger ArtikelLassen Sie sich von den Vorteilen einer Pflegeimmobilie überzeugen!
Nächster Artikel ›Was zeichnet einen guten Immobilienmakler aus?
Immobilien
  • Objektnavigator
  • Wohnobjekt kaufen
  • Wohnobjekt mieten
  • Gewerbeobjekt kaufen
  • Gewerbeobjekt mieten
  • Anlageobjekte
  • Grundstücke
Anbieter
  • Service für Verkäufer und Anbieter
Leistungen
  • Fachberatung
  • Vermittlung
  • Entwicklung / Verwertungskonzept
  • Finanzierung
  • Immobilienbewertung
  • Verwaltung
Expertise
  • Standort Dresden
  • Marktberichte
  • Immobilien-Know-How
  • Diplomarbeiten und Marktstudien
  • Downloads
Dr. Krüger
  • Historie
  • Team
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Jobs
ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2018ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2017ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2016Mitglied im ivd
phone Rufen Sie uns an! 0351 315 950 mail Schreiben Sie uns! info@dki-immo.com Liken Sie uns! facebook.com/dki.immo Abonnieren Sie uns! dki-immo.com/blog

© 2025 Dr. Krüger Immobilien GmbH • An der Pikardie 6 • 01277 Dresden

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

Made with ♡ in Dresden.

keyboard_arrow_up