Aktuelles Mietrecht bei Modernisierung
- Modernisierungen: Bisher durften Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen, künftig nur noch acht Prozent. Das gilt aber nur in den Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt und erst mal nur für fünf Jahre. Aus Sicht von Kritikern ist die Umlage jedoch in allen Gebieten viel zu hoch. Denn Vermieter können die Kredite für solche Maßnahmen dank der niedrigen Zinsen viel günstiger finanzieren.Um den bürokratischen Aufwand zu begrenzen, soll für Modernisierungen unter 10.000 Euro ein „vereinfachtes Verfahren“ gelten. In solchen Fällen muss der Vermieter nicht jeden Posten gesondert auflisten, die Pauschalsumme genügt.
- Kappungsgrenze: Diese dürfte in der Mietrechtsnovelle neben der Transparenzregel wohl das wirksamste Schutzinstrument für Mieter sein. Denn nach einer Modernisierung begrenzt sie die Mietsteigerung innerhalb der folgenden sechs Jahre auf höchstens drei Euro pro Quadratmeter. In der Vergangenheit führten Luxussanierungen häufig zu drastischen Aufschlägen, die sich die Altmieter dann nicht mehr leisten konnten.
- Schadensersatz: Modernisierungen waren in der Vergangenheit häufig das Mittel, um langjährige Mieter aus einer Wohnung zu vertreiben. Wenn Immobilienbesitzer eine Modernisierung ankündigen oder durchführen mit der Absicht, den Mieter loszuwerden – Politiker sprechen auch von „herausmodernisieren“ -, dann hat der Betroffene künftig Anspruch auf Schadensersatz. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Jahr nach Ankündigung der Modernisierung noch nichts passiert ist, wenn der Vermieter eine Verdopplung der Miete ankündigt oder die Bauarbeiten unnötig belastend für Mieter sind.Quelle: Spiegel Online vom 05.09.2018
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