Grundsteuerreform – Bundesrat stimmt zu
Die Grundsteuer wird ab 2025 nach einem neuen System berechnet. Der Bundesrat stimmte der Reform zu. Künftig können die Länder entscheiden, ob sie die Methode von Finanzminister Scholz nutzen oder eine eigene entwickeln.
Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat grünes Licht für die Reform der Grundsteuer gegeben. Die Länderkammer beschloss mit den Stimmen aller Bundesländer die dafür nötige Änderung des Grundgesetzes und votierte anschließend auch mehrheitlich für das Gesetz zur Reform der Grundsteuer. Die Steuer wird damit ab dem Jahr 2025 nach einem neuen System berechnet.
Zentrales Ziel der Reform ist, die Grundsteuer im Einklang mit dem Grundgesetz neu zu regeln. Dabei sollen die Gemeinden keinen Gewinn machen – die Gesamtsumme der Grundsteuer soll gleich bleiben.
Die Neuregelung soll außerdem gerecht sein, indem sich die Grundsteuer weiterhin am Wert einer Immobilie orientiert. Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sollen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt werden, damit Wohnen bezahlbar bleibe.
Für die Ermittlung der Höhe der Grundsteuer wird in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen, sondern es werden dann auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können.
Die Reform der Grundsteuer war vom Bundesverfassungsgericht erzwungen worden. Die Karlsruher Richter kamen im April 2018 zu dem Urteil, dass die gängige Praxis bei der Erhebung der Abgabe mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz unvereinbar sei – gleichartige Grundstücke würden unterschiedlich bewertet.