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Grundsteuerreform 2022: Was müs­sen Sie jetzt tun?


Veröffentlicht am 14. Februar 2022
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Kategorien:Allgemeines

Auf Grund einer Verfassungsgerichtsentscheidung sind alle deutschen Grundstücksbesitzer aufgefordert, in diesem Jahr eine Steuererklärung zur Grundbesitzbewertung vornehmen zu lassen.

Bisher berechnete sich die Grundsteuer auf der Grundlage des Einheitswertes, den die Finanzämter für das jeweilige Grundstück gesondert festgestellt hatten.

Der Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass alle sechs Jahre die Einheitswerte im Rahmen einer Hauptfeststellung ermittelt werden. Tatsächlich fand die Bewertung jedoch nur im Jahr 1935 für die neuen Bundesländer und 1964  für die alte Bundesländer statt.

Das neue System soll sich unter anderen an folgenden Daten orientieren: 

  • den Herstellungskosten des Gebäudes
  • der Grundfläche des Gebäudes
  • dem Alter des Gebäudes (privat oder betrieblich)
  • der Grundstücksfläche
  • dem Bodenrichtwert

Der Grundsteuerpflichtige muss eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ abgeben. Steuerpflichtiger ist derjenige, dem das Grundstück zuzurechnen ist.
Dies ist in den allermeisten Fällen der Eigentümer

Je nachdem wie das Grundstück bebaut ist bzw. genutzt wird, gibt es hierzu zwei unterschiedliche Bewertungsverfahren, das Ertragswert- und Sachwertverfahren.

Für die Grundsteuererklärung ist die elektronische Abgabe für jedes Grundstück vorgeschrieben. Diese muss im Zeitraum 01.07. bis 30.10.2022 erfolgen.

 

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