Also wendete sich die Vermieterin an die nächste Instanz. Das Landgericht Berlin holte ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein. Auf dieser Grundlage entschieden die Richter:innen, dass das Mieterhöhungsverlangen durchaus berechtigt sei. Das wollte die Mieterin nicht hinnehmen. Ihr nächster Schritt: der Bundesgerichtshof.
– Landgericht durfte Sachverständigengutachten einbeziehen –