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Was bedeutet Corona für Vermieter?


Veröffentlicht am 31. März 2020
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Kategorien:Allgemeines

In Zeiten von Corona sollen alle Menschen die eigenen vier Wände so wenig wie möglich verlassen. Doch was passiert, wenn die Miete durch virusbedingte finanzielle Ausfälle nicht mehr bezahlt werden kann?

Kaum ein Bereich des gesellschaftlichen oder privaten Lebens bleibt von der Corona-Krise verschont. Daher werden schon sehr bald die ersten Mieterinnen und Mieter vor dem Problem stehen, ihre Miete nicht mehr zahlen zu können. Nach geltendem Recht könnten Vermieter nach zwei ausbleibenden Monatsmieten den Vertrag kündigen.

Politik und Verbände arbeiten an Lösungen

Politik und Branchenverbände sind alarmiert und suchen intensiv nach Lösungen. Der Bundestag hat inzwischen beschlossen, dass Vermieter ihren Mietern vorerst nicht kündigen dürfen, wenn sie ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht oder nicht vollständig zahlen können.  So sollen Mietrückstände aus dem Zeitraum April bis Juni 2020, die auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen, nicht zur Begründung einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung herangezogen werden können. Allerdings müssen Mieter nachweisen, dass sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.

Die Mieterinnen und Mieter bleiben aber zur Zahlung der Miete unabhängig vom Ausschluss des Kündigungsrechts verpflichtet. Bis zum 30. Juni 2022 haben sie Zeit, Corona-bedingte Mietrückstände auszugleichen.  

Damit müssen Vermieter zwar einen Zahlungsaufschub, aber keinen Einnahmeausfall hinnehmen. Wohnungseigentümer fürchten dennoch, dass die Corona-Folgen einseitig auf sie abgewälzt werden. Bedacht werden müssen immer alle Seiten. So wie zum Beispiel Freiberufler, Selbstständige oder Künstler bei der Wohnungsmiete bald in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnten, sind auch viele Vermieterinnen und Vermieter auf regelmäßige Einkünfte angewiesen.

Miteinander reden und sich entgegenkommen

Das Problem ist erkannt. Nun kommt es darauf an, unbürokratisch schnell wirksame Schritte in die Wege zu leiten. Ganz wichtig ist darüber hinaus, dass Vermietende und Mietende kooperieren. Der Eigentümerverband Haus & Grund appelliert daher an alle, rechtzeitig miteinander zu reden.

Rolf Buch, Vorstandschef des größten deutschen Wohnungskonzerns Vonovia, hat frühzeitig signalisiert, er werde Mieterinnen und Mietern entgegenkommen, die wegen des Coronavirus in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Er will den Betroffenen die Sorge nehmen, ihre Wohnung nicht mehr bezahlen zu können. 

Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) fordern, dass Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ihre Miete ganz oder teilweise nicht zahlen können, sich online an einen neu zu gründenden „Sicher-Wohnen-Fonds“ wenden können, um die Übernahme ihrer Mietzahlung zu beantragen. 
Der Fonds soll die Zahlung der Miete an den Vermieter übernehmen.

Ein Zeichen der Solidarität in Corona-Zeiten

Opernsänger und Hauseigentümer Stefan Reuther aus Bayern will ein Zeichen der Solidarität setzen und seinen langjährigen und zuverlässigen Mietern in schwierigen Zeiten entgegenkommen. Reuther vermietet in seiner Altstadt-Immobilie einen Laden, ein Büro und zwei Privatwohnungen. Wenn seine Geschäftsmieter wegen Zwangsschließung keine Umsätze machen können, will er die Miete um 50 Prozent reduzieren. Das gleiche gelte auch für die privaten Mieterinnen und Mieter in seinem Haus. – Ob er die gewünschten Nachahmer findet, hängt ganz sicher davon ab, ob es sich Vermieterinnen und Vermieter finanziell leisten können, auf einen Teil ihrer Einnahmen zu verzichten.

Wenn Vermieter in finanzielle Bedrängnis geraten …

Ein Großteil der Mietwohnungen und -häuser sind im Besitz von Privatvermietern. Unter ihnen sind nicht wenige, die nur über geringe Einkommen verfügen. So brechen beispielsweise vielen Freiberuflern jetzt ohnehin die Einkommen weg. Entfallen auch noch die Mieteinkünfte, geraten sie schnell in eine finanzielle Schieflage.

In ihrem Hilfspaket hat die Bundesregierung den Fall bedacht, dass Vermieter laufende Darlehen aufgrund ausbleibender Mietzahlungen nicht bedienen können. Für sie soll das Recht gelten, solche Kredite zu stunden. Das gilt aber nur für sogenannte Verbraucherverträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

Quelle: ImmobilienScout24

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