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Aktuelles Urteil: Zustimmung einer Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden


Veröffentlicht am 29. Januar 2019
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Kategorien:AllgemeinesImmobilien-Know-How

Aktuelles Urteil: Zugestimmt ist zugestimmt

Hat ein Mieter einmal einer Mieterhöhung zugestimmt, kann er diese Entscheidung nicht mehr widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Widerrufsrecht stehe Mietern nicht zu, da sie schon durch die gesetzlichen Regeln zur Mieterhöhung gut vor übereilten Entscheidungen geschützt seien. Nach Zugang des Schreibens des Vermieters haben sie zwei Monate Zeit, sich zu überlegen, ob sie zustimmen oder nicht. (Az.:65 S54/18)

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