Reform der Grundsteuer
Mit Urteil vom 10.4.2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Einheitswerte nicht mehr als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer verwendet werden dürfen, weil das dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung widerspricht. Bis zum Ende diesen Jahres muss damit der Gesetzgeber eine neue, verfassungskonforme Datenbasis zur Erhebung der Grundsteuer vorschlagen. Ein Beschluss der Grundsteuerreform liegt seitens des Bundestages noch nicht vor. Die Pläne der Regierung sehen derzeit eine wert abhängige Bemessungsgrundlage bei der Reform der Grundsteuer vor. Dies könnte allerdings zur Folge haben, dass die Pläne zu deutlich steigenden Steuern führen und eine Diskussion um die Umlegbarkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten provozieren könnten.
Für Immobilienbesitzer ist eins jedoch schon klar: Für die Erhebung der Grundsteuer wird eine Steuer- oder Feststellungserklärung erforderlich sein. Dass bedeutet, eine zusätzliche Steuererklärung muss abgegeben werden.