Immobilien-Know-How

Neues Bauvertragsrecht ab 2018

Am 1. Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Diese gewährt den Kunden unter anderem ein Widerrufsrecht und verpflichtet den Bauunternehmer dazu, den Fertigstellungstermin verbindlich zu nennen[...]

Wichtige Informationen für Wohnungseigentümer

Balkontürschwellen: Nach Wohnungseigentumsgesetz kein Sondereigentum! BGH, Beschluss vom 22.12.2011, VII ZR 120/09(Nichtzulassungsbeschwerde gegen OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2009, 4 U[...]

Instandhaltung – Instandsetzung – Modernisierung – Bauliche Veränderung

Außentüren- und Fenster: Wer trägt die Instandsetzungspflicht? OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.07.2010, 11 Wx 115/08, ZRM 2010 S. 873 Eine[...]

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