Neues Bauvertragsrecht ab 2018
Am 1. Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft.
Diese gewährt den Kunden unter anderem ein Widerrufsrecht und verpflichtet den Bauunternehmer dazu, den Fertigstellungstermin verbindlich zu nennen und einzuhalten. Auch eine exakte Baubeschreibung ist zukünftig Pflicht. Diese Regelungen betreffen allerdings in erster Linie Bauherren.
Wer mit einem Bauträger einen Vertrag abschließt oder anderweitig eine Neubauwohnung erwirbt, hat in vielen Bereichen noch das Nachsehen. Das neue Bauvertragsrecht könnte noch weiter verbessert werden. So räumt der Gesetzgeber den Bauherren noch immer nicht das Recht ein, schwere Mängel am Haus bereits während der Bauphase geltend zu machen. Stattdessen müssen sie bis zur Bauabnahme warten. Schwierigkeiten können sich auch bei einer Insolvenz des Unternehmens ergeben. Bisher haben Bauherren keinen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht, um etwa das Eigenheim mit einer anderen Firma fertigzustellen.
Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass der Bauträgervertrag so sicher als möglich für den Käufer gestaltet wird.
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