Die Dr. Krüger Immobilien GmbH hat am 2. Immobilientag teilgenommen. Folgende Themen erwarteten uns: Wir erhielten von allen Branchen interessante Einblicke, welche Ausrichtung diese verfolgen, mit welchen Problemen[...]
„Der Pfingsttag kennt keinen Abend, denn seine Sonne, die Liebe, geht nie unter.“ – Theodor Fontane Die Dr. Krüger Immobilien[...]
Ein Mieter darf Spielgeräte im Garten eines Mehrfamilienhauses nur dauerhaft aufstellen, wenn der Garten seiner Wohnung zugewiesen ist. Handelt es[...]
Die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist eine zulässige Wohnnutzung, es sei denn, die Teilungsklärung bestimmt[...]
Kann der Käufer auch dann eine arglistige Täuschung geltend machen, wenn von mehreren Verkäufern nur einer einen Mangel der Immobilie[...]
„Im Licht der Ostersonne bekommen die Geheimnisse der Erde ein anderes Licht.“ (Friedrich von Bodelschwingh) Die Dr. Krüger Immobilien GmbH[...]
Ein hohes Lebensalter des Mieters reicht nach Auffassung des LG Berlin allein schon aus, um nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs[...]
Auch in Zeiten des Internets und der Digitalisierung vertrauen die Menschen weiter dem Papier. So sehen wir das auch.
Diese Woche ist der Referentenentwurf zum sogenannten „Bestellerprinzip“ aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in die Ressortabstimmung gegangen.[...]
Grundsteuererlass für Vermieter möglich Vermieter haben Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle[...]
Aktuelles Urteil: Zugestimmt ist zugestimmt Hat ein Mieter einmal einer Mieterhöhung zugestimmt, kann er diese Entscheidung nicht mehr widerrufen. Das[...]