mailinfo@dki-immo.com
Dr. Krüger Immobilien GmbH
  • Immobilien
    • ObjektnavigatorObjektnavigatorFinden Sie schnell und unkompliziert Ihre passende Immobilie.
    • WohnobjekteWohnobjekte
      • Wohnobjekte kaufen
      • Wohnobjekte mieten
    • GewerbeobjekteGewerbeobjekte
      • Gewerbeobjekte kaufen
      • Gewerbeobjekte mieten
    • AnlageobjekteAnlageobjekte
    • GrundstückeGrundstücke
  • Anbieter
    • Service für Verkäufer und Anbieter
  • Leistungen
    • FachberatungFachberatung
    • VermittlungVermittlung
    • Entwicklung/VerwertungskonzeptEntwicklung / Verwertungskonzept
    • FinanzierungFinanzierung
    • ImmobilienbewertungImmobilienbewertung
    • VerwaltungVerwaltung
  • Expertise
    • Standort DresdenStandort Dresden
    • MarktberichteMarktberichte
    • Immobilien-Know-HowImmobilien-Know-How
    • Diplomarbeiten und MarktstudienDiplomarbeiten und Marktstudien
    • Downloads
  • Dr. Krüger
    • HistorieHistorie
    • TeamTeam
    • ReferenzenReferenzenAusgewählte Grundstücke und Projekte, an denen die Dr. Krüger Immobilien GmbH beteiligt war.
    • KontaktKontakt
    • JobsJobs
  • Blog
phone Rufen Sie uns an! (0351) 315 95-0

‹ Zur Blog-Startseite

Geplantes „Bestellerprinzip“ entlastet den Käufer nicht


Veröffentlicht am 27. Februar 2019
Teilen:
Teilen
Twittern
Teilen
|

Kategorien:Allgemeines

Diese Woche ist der Referentenentwurf zum sogenannten „Bestellerprinzip“ aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in die Ressortabstimmung gegangen.

Scheinbar ist der Vorschlag ist in der Großen Koalition nicht abgestimmt. Das SPD-Vorhaben wird den ihm zugeschriebenen Zweck – nämlich die Käufer finanziell zu entlasten – nicht erfüllen. Ganz im Gegenteil: Der Käufer wird nicht entlastet, sondern belastet und er erhält keine Beratungsleistung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein,“ kommentiert IVD-Präsident Jürgen Michael Schick den entsprechenden Gesetzentwurf.
 
IVD-Präsident Jürgen Michael Schick dazu: „In 75 Prozent der Märkte wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Das wird von allen Beteiligten als fair empfunden. Wir schlagen vor, diese Regelung bundesweit zu übernehmen. Die Aufteilung der Courtage ist gerecht und spiegelt zudem das Leistungsbild unserer Immobilienmakler wider“. Denn die Dienstleistung des Maklers sei seit jeher geprägt von seinem Selbstverständnis, unabhängiger Mittler zwischen Käufer und Verkäufer zu sein.
 
Der IVD-Präsident weiter: „Für beide Seiten tätig zu werden, ist bei einer komplexen Transaktion, wie sie der Immobilienkauf/-verkauf darstellt, dringend erforderlich, da in der Regel weder Käufer noch Verkäufer über einschlägige Fachkenntnis und Erfahrung verfügen. Gerade aus Sicht des Käufers ist eine umfassende Beratung aber notwendig, denn ein Immobilienkauf stellt meist die größte Investitionsentscheidung in seinem Leben dar. 89 Prozent der IVD-Mitglieder beraten heute Verkäufer und Käufer gleichermaßen. In nahezu allen Fällen erreicht der Makler für den Käufer auch einen Preisnachnachlass. Das ist gelebter Verbraucherschutz“, so Schick.
 
Aus Sicht des IVD wird der Käufer durch ein Bestellerprinzip keine Ersparnis erlangen. Denn es ist zu erwarten, dass der Verkäufer versuchen wird, die Provision im Kaufpreis einzupreisen. Mit dem erhöhten Kaufpreis erhöht sich auch die Grunderwerbsteuer. Der vermeintliche Vorteil einer Provisionsfreiheit des Objektes wird zum Nachteil für den Käufer. Entscheidet sich der Verkäufer gegen einen Makler, wird er den fiktiven Anteil einer Maklerprovision für sich vereinnahmen bzw. den Spielraum für sich nutzen.
 
Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass der Käufer vom Immobilienmakler keine Beratungsleistung mehr verlangen kann. Auch wird er nicht erwarten können, dass der Makler ihn bei der Preisverhandlung unterstützt. Nach den Plänen von Barley ist der Käufer weitestgehend auf sich alleine gestellt. Mangels Maklervertrag muss der Immobilienmakler im Fall einer Falschberatung oder Fehlinformation gegenüber dem Käufer auch nicht mehr haften. Die von der Rechtsprechung in den letzten Jahren immer weiter erhöhten Anforderungen an die Beratungsleistung des Maklers nützen dem Käufer nichts, denn der Immobilienmakler muss als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers nur dessen Belange im Blick haben.

Quelle: IVD Sachsen

Teilen
Twittern
Teilen
Kategorien
  • Allgemeines (133)
  • Firmenevents (1)
  • Immobilien-Know-How (19)
Neueste Beiträge
  • BGH-Urteil “Fläche” | Betriebskostenabrechnung
  • „Man muss nicht darauf sehen, woher die Dinge kommen, sondern wohin sie gehen“ – Seneca-
  • Schönheitsreparaturen: Zählen Fenster nun dazu?
Tags
Bauträgervertrag Bauvertragsrecht Cabrio Rallye 2017 Events Wohnungseigentümer

Teilen:
Teilen
Twittern
Teilen
|


‹ Vorheriger ArtikelWichtige Information für Wohnungseigentümer
Nächster Artikel ›Neuregelung der Gewerbeordnung für Immobilienverwalter
Immobilien
  • Objektnavigator
  • Wohnobjekt kaufen
  • Wohnobjekt mieten
  • Gewerbeobjekt kaufen
  • Gewerbeobjekt mieten
  • Anlageobjekte
  • Grundstücke
Anbieter
  • Service für Verkäufer und Anbieter
Leistungen
  • Fachberatung
  • Vermittlung
  • Entwicklung / Verwertungskonzept
  • Finanzierung
  • Immobilienbewertung
  • Verwaltung
Expertise
  • Standort Dresden
  • Marktberichte
  • Immobilien-Know-How
  • Diplomarbeiten und Marktstudien
  • Downloads
Dr. Krüger
  • Historie
  • Team
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Jobs
ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2018ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2017ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2016Mitglied im ivdimmowelt Partnerimmowelt - Business Partner
phone Rufen Sie uns an! (0351) 315 95-0 mail Schreiben Sie uns! info@dki-immo.com Liken Sie uns! facebook.com/dki.immo Abonnieren Sie uns! dki-immo.com/blog

© 2021 Dr. Krüger Immobilien GmbH • An der Pikardie 6 • 01277 Dresden

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

Made with ♡ in Dresden.

keyboard_arrow_up