Im täglichen Sprachgebrauch werden oft Worte verwendet, die jedoch unterschiedliche Bedeutungen haben können. Auch was das Thema Immobilien betrifft.
Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz, welchen wir hier kurz darstellen.
Zum Eigentum sagt der § 903 BGB aus, dass der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf. Der Eigentümer kann mit seiner Immobilie machen, was er möchte. Er kann diese umbauen (ggf. mit erforderlicher Genehmigung), vermieten oder verkaufen.
Ein Besitzer ist nicht unbedingt auch Eigentümer. Hierzu sagt der § 854 Abs. 1 BGB folgendes aus- Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. Der Besitz hat aber nicht das umfassende Herrschaftsrecht eines Eigentümers.
Als Besitzer darf man in dem angemieteten Haus wohnen. Der Eigentümer bestimmt jedoch, ob, an wen und wie lange er vermietet möchte. Auch Eingriffe an der Immobile darf nur der Eigentümer bestimmen und nicht der Mieter.
Somit ist klar erkennbar, dass nicht jeder Eigentümer einer Sache auch deren Besitzer ist. In der Umkehr müssen sich die Sachen, die jemand besitzt, nicht gleichzeitig auch in seinem Eigentum befinden.