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Verlorener bzw. abgebrochener Schlüssel oder Einbruch: Wer haftet?


Veröffentlicht am 26. Juli 2021
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Kategorien:Allgemeines

Schlüsselverlust: Mieter-/innen haften fast immer dafür

Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Schlüssel verloren gehen. Verliert der/die Mieter/in den Schlüssel, muss er diesen ersetzen. Dabei handelt es sich um vergleichsweise geringe Kosten (ca. 25 €). Hat sich der Mieter ausgesperrt und keinen weiteren Schlüssel parat, muss er einen beauftragten Schlüsseldienst selbst bezahlen.

Austausch teurer Schließanlage

Deutlich teurer kann es werden, wenn das Haus über eine Schließanlage verfügt. Dann könnte ein Fremder Zutritt zum Objekt und wichtigen Gemeinschaftsräumen (Fahrrad-/Kellerräume) haben. Vermieter-/innen oder die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft könnten im Falle einer Missbrauchsgefahr einen Anspruch auf Austausch der gesamten Schließanlage haben. Hier können sich die Kosten schnell – je nach Objektgröße – auf über 2.000 € belaufen können. Es empfiehlt sich ein Blick in die Private Haftpflichtversicherung, ob das Risiko „Schlüsselverlust“ entsprechend versichert ist.

Abgebrochene Schlüssel: Vermieter-/innen muss hierfür aufkommen

Bei einem abgebrochenen Schlüssel ist zumindest bei alten Schlüsseln von einem Materialverschleiß auszugehen und Vermieter-/innen müssen den Schlüssel ersetzen sowie den ggf. herbeigerufenen Schlüsseldienst bezahlen. Etwas anderes gilt nur, wenn auf Mieterseite ein unsachgemäßer Gebrauch vorliegt. Das hätten Vermieter/-innen zu beweisen.

Einbruchschäden: Hausrat des Mieters zahlt

Bei einem Einbruch reguliert die Hausratversicherung nicht nur den Verlust von Mobiliar oder Wertsachen, sondern kommt auch für Reparatur- bzw. Austauschkosten an der beschädigten Wohnungstür nebst Türschloss auf.

Haben Mieter-/innen keine Hausratversicherung, können Einbruchschäden über die Gebäudeversicherung mit abgedeckt sein. Vermieter-/innen sollten ihren diesbezüglichen Versicherungsschutz überprüfen.

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