Ist eine Mehrfach-Kündigung wegen Mietrückständen rechtens?

Der Bundesgerichtshof musste in dieser Woche entscheiden, ob der Vermieter neben einer fristlosen Kündigung gleichzeitig eine ordentliche Kündigung einer Wohnung aussprechen darf, um sicher zu gehen, dass der Mieter tatsächlich auszieht. MDR JUMP-Rechtsexperte Thomas Kinschewski:
„Ein Eigentümer hatte in seinem Haus mehrere Parteien wohnen, davon haben zwei die Miete über mehrere Monate nicht gezahlt. Was folgte war die Kündigung. Und der Vermieter wollte besonders schlau sein: Er hat fristlos gekündigt und die ordentliche Kündigung gleich hinten dran gehängt, in dem Glauben, eine wird schon greifen.“
Allerdings haben die Mieter sofort reagiert und die ausstehenden Mieten nachgezahlt. Außerdem sind die Mieter gegen die Kündigungen vor Gericht gezogen. „Beim Landgericht Berlin hieß es, wenn sie nachgezahlt haben, ist die fristlose und die ordentliche Kündigung unwirksam“, erzählt Rechtsanwalt Kinschewski. Das Landgericht Berlin hatte die Räumungsklagen zweier Vermieter abgewiesen.
Vorsicht liebe Mieter!
Grundsätzlich können säumige Mieter einen sofortigen Auszug abwenden, wenn sie ihre Mietschulden bezahlen. Aber unser Rechtsexperte warnt: „Da gibt es keine Vollkasko! Der Paragraf im BGB sagt, das darf ich zwar machen, aber nicht beliebig oft. Wenn ich einmal dem Vermieter rechtzeitig nachzahle, und damit aus der fristlosen Kündigung rauskomme, dann darf ich das über einige Jahre hinweg nicht noch einmal tun“.
Quelle: MDR Jump vom 28.09.2018