WEG Recht – Kein eigenmächtiger Fahrstuhleinbau in gemeinschaftliches Treppenhaus

Ein einzelner Wohnungseigentümer darf in einem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. Dies gilt auch[...]

Imagebroschüre
Frohe Pfingsten

„Der Pfingsttag kennt keinen Abend, denn seine Sonne, die Liebe, geht nie unter.“ – Theodor Fontane Die Dr. Krüger Immobilien[...]

Keine Betriebskostenforderung nach Ablauf der Jahresfrist

Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 25.01.2017 (Az. VIII ZR 249/15) mit der Frage befasst, ob der Vermieter[...]

Dr. Krüger Immobilien GmbH
Spielgeräte im Garten eines Mietshauses sind nicht immer erlaubt

Ein Mieter darf Spielgeräte im Garten eines Mehrfamilienhauses nur dauerhaft aufstellen, wenn der Garten seiner Wohnung zugewiesen ist. Handelt es[...]

Eigentümer darf Wohnung an Feriengäste vermieten

Die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist eine zulässige Wohnnutzung, es sei denn, die Teilungsklärung bestimmt[...]

Urteil des BGH: Vermieter können bei Mietrückstand doppelt kündigen

Sind Mieter mit zwei oder mehr Monatsmieten im Rückstand, kann der Vermieter fristlos kündigen. Zudem kann er für den Fall,[...]

Arglist beim Immobilien Kaufvertrag

Kann der Käufer auch dann eine arglistige Täuschung geltend machen, wenn von mehreren Verkäufern nur einer einen Mangel der Immobilie[...]

Frohe Ostern!

„Im Licht der Ostersonne bekommen die Geheimnisse der Erde ein anderes Licht.“ (Friedrich von Bodelschwingh) Die Dr. Krüger Immobilien GmbH[...]

Augustus Bridge © Stefan Steinbauer @ unsplash.com
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Mietrecht-Eigenbedarf scheitert an hohem Alter des Mieters wegen besonderer Härte

Ein hohes Lebensalter des Mieters reicht nach Auffassung des LG Berlin allein schon aus, um nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs[...]

Neue Imagebroschüre bei der Dr. Krüger Immobilien GmbH

Auch in Zeiten des Internets und der Digitalisierung vertrauen die Menschen weiter dem Papier. So sehen wir das auch.

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Neuregelung der Gewerbeordnung für Immobilienverwalter

Übergangsfrist für bereits tätige Wohnimmobilienverwalter endete zum 01.03.2019 Die Gewerbeordnung hat sich geändert. Wie bereits vom Immobilienmakler bekannt, verschieben sich[...]

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