Mietrecht: Mieter muss nach Mietende alle Schlüssel übergeben

Klingt einfach, ist es aber häufig nicht. Generell gilt, der Mieter muss alle Schlüssel bei Auszug übergeben, die er bei Einzug oder zu einem späteren Einzug vom Eigentümer erhalten hat, oder die er auch selber hat anfertigen lassen. Im Idealfall werden diese bei der Wohnungsabnahme übergeben. Wenn ein Mieter aber einfach die Schlüssel in den Briefkasten einwirft oder dem Hausmeister gibt, gilt das nicht ohne Weiteres als Rückgabe der Mietsache, entschied der Bundesgerichtshof.
Ist ein persönliches Treffen nicht möglich, kann der Mieter die Schlüssel an eine vom Vermieter bevollmächtigte Person übergeben. Unter Umständen kann er sie auch dem Nachmieter überlassen. Das gilt jedoch nur, wenn der Vermieter dem ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass der Mieter damit seine Pflicht zur Wohnungsrückgabe erfüllt. (Landgericht Berlin – AZ.: 61S235/87)