Der Mieter einer Wohnung in Stuttgart vereinbarte mit seiner Vermieterin die Aufhebung des Mietverhältnisses. Bei der Übergabe der Wohnung wurden alle vorhandenen Mängel in einem Übergabeprotokoll aufgelistet. So weit so gut. Doch als die Vermieterin die Mietkaution von 800 Euro nicht auszahlen will, kam es zum Streit.
Die Vermieterin verweigerte die Auszahlung mit der Begründung, dass die Wohnung vom Mieter zu verantwortende Mängel aufweise, die nach dem Auszug behoben werden müssten. Die Mängel seien schließlich im Rückgabeprotokoll vermerkt und vom Mieter schriftlich bestätigt.