mailinfo@dki-immo.com
Dr. Krüger Immobilien GmbH
  • Immobilien
    • ObjektnavigatorObjektnavigatorFinden Sie schnell und unkompliziert Ihre passende Immobilie.
    • WohnobjekteWohnobjekte
      • Wohnobjekte kaufen
      • Wohnobjekte mieten
    • GewerbeobjekteGewerbeobjekte
      • Gewerbeobjekte kaufen
      • Gewerbeobjekte mieten
    • AnlageobjekteAnlageobjekte
    • GrundstückeGrundstücke
  • Anbieter
    • Service für Verkäufer und Anbieter
  • Leistungen
    • FachberatungFachberatung
    • VermittlungVermittlung
    • Entwicklung/VerwertungskonzeptEntwicklung / Verwertungskonzept
    • FinanzierungFinanzierung
    • ImmobilienbewertungImmobilienbewertung
    • VerwaltungVerwaltung
  • Expertise
    • Standort DresdenStandort Dresden
    • MarktberichteMarktberichte
    • Immobilien-Know-HowImmobilien-Know-How
    • Diplomarbeiten und MarktstudienDiplomarbeiten und Marktstudien
    • Downloads
  • Dr. Krüger
    • HistorieHistorie
    • TeamTeam
    • ReferenzenReferenzenAusgewählte Grundstücke und Projekte, an denen die Dr. Krüger Immobilien GmbH beteiligt war.
    • KontaktKontakt
    • JobsJobs
  • Blog
phone Rufen Sie uns an! 0351 315 950

‹ Zur Blog-Startseite

TIPP- Erhöhte Absetzungen für eine Eigentumswohnung


Veröffentlicht am 08. März 2018
Teilen:

Kategorien:Allgemeines

Mit Urteil vom 10. Oktober 2017 hat der BFH entschieden, dass auch Aufwendungen für eine Eigentumswohnung, mit der neuer Wohnraum geschaffen wurde, materiell-rechtlich begünstigt sein können. Sie müssen sich lediglich auf den Altbaustand beziehen und die Voraussetzungen des §7h Abs.1,2 EstG erfüllen. Es ist somit unerheblich, ob und mit welchem Anteil die begünstigten Anwendungen das Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum betreffen.

Quelle: IVD Newsletter 08.03.2018

Kategorien
  • Allgemeines (205)
  • Firmenevents (1)
  • Immobilien-Know-How (21)
Neueste Beiträge
  • Frohe Ostern!
  • Einbehalt der Kaution
  • Ab 2025 ist die E-Rechnung Pflicht!
Tags
Bauträgervertrag Bauvertragsrecht Cabrio Rallye 2017 Events Wohnungseigentümer

Teilen:


‹ Vorheriger ArtikelBGH: Keine Haftung bei geplatztem Grundstückskauf
Nächster Artikel ›So läuft der Wohnungsauszug reibungslos
Immobilien
  • Objektnavigator
  • Wohnobjekt kaufen
  • Wohnobjekt mieten
  • Gewerbeobjekt kaufen
  • Gewerbeobjekt mieten
  • Anlageobjekte
  • Grundstücke
Anbieter
  • Service für Verkäufer und Anbieter
Leistungen
  • Fachberatung
  • Vermittlung
  • Entwicklung / Verwertungskonzept
  • Finanzierung
  • Immobilienbewertung
  • Verwaltung
Expertise
  • Standort Dresden
  • Marktberichte
  • Immobilien-Know-How
  • Diplomarbeiten und Marktstudien
  • Downloads
Dr. Krüger
  • Historie
  • Team
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Jobs
ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2018ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2017ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2016Mitglied im ivd
phone Rufen Sie uns an! 0351 315 950 mail Schreiben Sie uns! info@dki-immo.com Liken Sie uns! facebook.com/dki.immo Abonnieren Sie uns! dki-immo.com/blog

© 2025 Dr. Krüger Immobilien GmbH • An der Pikardie 6 • 01277 Dresden

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

Made with ♡ in Dresden.

keyboard_arrow_up