TIPP- Erhöhte Absetzungen für eine Eigentumswohnung

Mit Urteil vom 10. Oktober 2017 hat der BFH entschieden, dass auch Aufwendungen für eine Eigentumswohnung, mit der neuer Wohnraum geschaffen wurde, materiell-rechtlich begünstigt sein können. Sie müssen sich lediglich auf den Altbaustand beziehen und die Voraussetzungen des §7h Abs.1,2 EstG erfüllen. Es ist somit unerheblich, ob und mit welchem Anteil die begünstigten Anwendungen das Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum betreffen.
Quelle: IVD Newsletter 08.03.2018