TIPP – Erhöhte Absetzungen für eine Eigentumswohnung

Mit Urteil vom 10. Oktober 2017 hat der BFH entschieden, dass auch Aufwendungen für eine Eigentumswohnung, mit der neuer Wohnraum geschaffen wurde, materiell-rechtlich begünstigt sein können. Sie müssen sich lediglich auf den Altbaustand beziehen und die Voraussetzungen des § 7h Abs.1,2 EstG erfüllen. Es ist somit unerheblich, ob und mit welchem Anteil die begünstigten Anwendungen das Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum betreffen.

Quellen:

IVD Newsletter 08.03.2018
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