Dem will der Eigentümer ein Ende setzen und verlangt vom Birkenbesitzer deren Entfernung oder wenigstens eine monatliche Entschädigungszahlung von 230 Euro in den Monaten Juni bis November.
Da der Eigentümer des Baumgrundstücks dem nicht nachkommen will, wird er schließlich von seinem Nachbar verklagt. Vom Amtsgericht Maulbronn wird die Klage abgewiesen. Vom Landgericht Karlsruhe wird der Beklagte auf die Berufung des Klägers zur Beseitigung der Birken verurteilt. Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) schließlich gibt der Revision des Beklagten statt. Das erstinstanzliche Urteil wird wiederhergestellt und die Klage des Birkengenervten ist damit endgültig vom Tisch.