Vermieter dürfen ihr vermietetes Eigentum nur dann auf Eigenbedarf kündigen, wenn der Wohnraum auch benötigt wird.
Eine solche Eigenbedarfskündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss immer durch nachvollziehbare Gründe belegt werden. Des Weiteren haben Eigentümer, welche auf Eigenbedarf kündigen zu bedenken, dass ggf. laut § 574 BGB die Sozialklausel beachten werden muss.
Beim sogenannten Eigenbedarf haben Vermieter das Recht, Mieter aus ihrer Mietsache zu kündigen, wenn diese die Wohnung selbst nutzen möchten oder für enge Familienangehörige sowie auch für Angehörige ihres Haushalts und dies begründen werden kann.
Eine Eigenbedarfskündigung kann durch Vermieter nur erfolgen, wenn diese als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.