Erhöhung der Grunderwerbssteuer in Sachsen ab 2023

Wenn man ein Grundstück/ Immobilie erwirbt, ist eine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Sie beträgt ab 2023 in Sachsen 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, welche der Gegenleistung des Grundstückserwerbers entspricht.
Bei einem Erwerb ist dies der Kaufpreis, aber auch andere Leistungen, wie zum Beispiel die Übernahme von auf dem Grundstück ruhenden Hypotheken, zählen hierzu. Wenn zusammen mit dem Grundstückskauf die Errichtung eines Hauses vereinbart wurde, können auch die Baukosten für die Errichtung zur Bemessungsgrundlage hinzukommen.