Kommt das Umwandlungsverbot?
Was ändert sich durch das Gesetz?
Es wird in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ein sogenanntes „Umwandlungsverbot“ eingeführt. Die Landesregierungen können selbst festlegen, für welche Gebiete dieses dann gelten soll, müssen dies aber auch begründen.
Aber was genau bedeutet „Umwandlungsverbot“?
Menschen, die Mehrfamilienhäuser mit mehr als fünf Wohnungen besitzen, brauchen dann eine Genehmigung, wenn sie Wohnungen einzeln veräußern möchten. Die Spanne von mehr als fünf Wohnungen dürfen die Länder aber auch anpassen. Der vorgegebene Rahmen ist hier drei bis 15 Wohnungen.
Stimmen 2/3 der Mieter/-innen dem Verkauf zu bzw. kaufen die Mietwohnungen selbst, dann kann ebenfalls veräußert werden.
Weitere Ausnahmen sind Erbfälle oder Eigenbedarf. Auch wirtschaftliche Notlagen können zu einer Ausnahme führen.
Die geplanten Vorgaben für die Umwandlung von Miete in Eigentum sollen vorerst fünf Jahre lang gelten.
Quelle: ImmobilienScout24