mailinfo@dki-immo.com
Dr. Krüger Immobilien GmbH
  • Immobilien
    • ObjektnavigatorObjektnavigatorFinden Sie schnell und unkompliziert Ihre passende Immobilie.
    • WohnobjekteWohnobjekte
      • Wohnobjekte kaufen
      • Wohnobjekte mieten
    • GewerbeobjekteGewerbeobjekte
      • Gewerbeobjekte kaufen
      • Gewerbeobjekte mieten
    • AnlageobjekteAnlageobjekte
    • GrundstückeGrundstücke
  • Anbieter
    • Service für Verkäufer und Anbieter
  • Leistungen
    • FachberatungFachberatung
    • VermittlungVermittlung
    • Entwicklung/VerwertungskonzeptEntwicklung / Verwertungskonzept
    • FinanzierungFinanzierung
    • ImmobilienbewertungImmobilienbewertung
    • VerwaltungVerwaltung
  • Expertise
    • Standort DresdenStandort Dresden
    • MarktberichteMarktberichte
    • Immobilien-Know-HowImmobilien-Know-How
    • Diplomarbeiten und MarktstudienDiplomarbeiten und Marktstudien
    • Downloads
  • Dr. Krüger
    • HistorieHistorie
    • TeamTeam
    • ReferenzenReferenzenAusgewählte Grundstücke und Projekte, an denen die Dr. Krüger Immobilien GmbH beteiligt war.
    • KontaktKontakt
    • JobsJobs
  • Blog
phone Rufen Sie uns an! (0351) 315 95-0

‹ Zur Blog-Startseite

Kommt das Umwandlungsverbot?


Veröffentlicht am 18. Juni 2021
Teilen:
Teilen
Twittern
Teilen

Kategorien:Allgemeines
Dr. Krüger Immobilien GmbH

Was ändert sich durch das Gesetz?

Es wird in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ein sogenanntes „Umwandlungsverbot“ eingeführt. Die Landesregierungen können selbst festlegen, für welche Gebiete  dieses dann gelten soll, müssen dies aber auch begründen. 

Aber was genau bedeutet „Umwandlungsverbot“? 

Menschen, die Mehrfamilienhäuser mit mehr als fünf Wohnungen besitzen, brauchen dann eine Genehmigung, wenn sie Wohnungen einzeln veräußern möchten. Die Spanne von mehr als fünf Wohnungen dürfen die Länder aber auch anpassen. Der vorgegebene Rahmen ist hier drei bis 15 Wohnungen. 

Stimmen 2/3 der Mieter/-innen dem Verkauf zu bzw. kaufen die Mietwohnungen selbst, dann kann ebenfalls veräußert werden.

Weitere Ausnahmen sind Erbfälle oder Eigenbedarf. Auch wirtschaftliche Notlagen können zu einer Ausnahme führen. 

Die geplanten Vorgaben für die Umwandlung von Miete in Eigentum sollen vorerst fünf Jahre lang gelten.

Quelle: ImmobilienScout24

Teilen
Twittern
Teilen
Kategorien
  • Allgemeines (160)
  • Firmenevents (1)
  • Immobilien-Know-How (19)
Neueste Beiträge
  • Kei­ne Un­ter­ver­mie­tung oh­ne Raum­kon­zept
  • Frohe Ostern!
  • Urteil: Kündigung wegen Kinderlärm
Tags
Bauträgervertrag Bauvertragsrecht Cabrio Rallye 2017 Events Wohnungseigentümer

Teilen:
Teilen
Twittern
Teilen


‹ Vorheriger ArtikelBGH-Urteil: Ortsübliche Vergleichsmiete | BGH, Urteil v. 24.4.2019, VIII ZR 82/18
Nächster Artikel ›Kündigung bei fehlgeleiteter Mietzahlung?
Immobilien
  • Objektnavigator
  • Wohnobjekt kaufen
  • Wohnobjekt mieten
  • Gewerbeobjekt kaufen
  • Gewerbeobjekt mieten
  • Anlageobjekte
  • Grundstücke
Anbieter
  • Service für Verkäufer und Anbieter
Leistungen
  • Fachberatung
  • Vermittlung
  • Entwicklung / Verwertungskonzept
  • Finanzierung
  • Immobilienbewertung
  • Verwaltung
Expertise
  • Standort Dresden
  • Marktberichte
  • Immobilien-Know-How
  • Diplomarbeiten und Marktstudien
  • Downloads
Dr. Krüger
  • Historie
  • Team
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Jobs
ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2018ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2017ImmobilienScout 24 - Premium Partner 2016Mitglied im ivdimmowelt Partnerimmowelt - Business Partner
phone Rufen Sie uns an! (0351) 315 95-0 mail Schreiben Sie uns! info@dki-immo.com Liken Sie uns! facebook.com/dki.immo Abonnieren Sie uns! dki-immo.com/blog

© 2022 Dr. Krüger Immobilien GmbH • An der Pikardie 6 • 01277 Dresden

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

Made with ♡ in Dresden.

keyboard_arrow_up